Über mich

Ich bin Brandschutzbeauftragter gemäß DGUV 205-033: 2014-11, VFDB-Richtlinie 12-09/01: 2014 und VDS 3111: 2015-03, außerdem noch Sachkundiger gem. DIN 14406-4 und eine zur Prüfung befähigte Person gem. BetrSichV §2 Absatz 6.

Kontakt

Axel Christmann
Oberer Auweg 9
74219 Möckmühl

Tel +49 (0) 6298 959799
Fax +49 (0) 6298 959798
Mobil +49 (0)160-97 97 04 08
info@brandschutz-christmann.de

Über mich Über mich Über mich Über mich
Feuerlöscher Feuerlöscher Feuerlöscher Feuerlöscher

Feuerlöscher – schnell, wenn’s bren(n)zlig wird

Meine Leistung für Sie: Wartung, Beratung, Verkauf und Entsorgung

Für das schnelle Entgegenwirken von Klein- und Entstehungsbränden sind Feuerlöscher eine flexible und praktische Lösung. Gängig im privaten Bereich sind vor allem tragbare Feuerlöscher, die einen Brand mit Hilfe von Wasser, Schaum, Fettbrand (gewerblich Küchen), Pulver, Metallbrand (gewerblich Metallverarbeitung) oder Kohlendioxid bekämpfen. Gewerblich werden auch fahrbare Feuerlöscher genutzt, während HiPress Hochleistungsgeräte speziell bei der Feuerwehr und der Polizei eingesetzt werden.

Im Notfall muss ein einwandfreies Funktionieren gewährleistet sein. Ich prüfe und warte Ihre Geräte nach DIN 14406 Teil 4 und EN 3, §15 BetrSichV, inklusive dem Austausch von Ersatzteilen. Die Entsorgung erfolgt durch einen zertifizierten Entsorgungsbetrieb.

Verlängerung Fl-Ständer

zum Einsatz in Räumen, in denen eine Wandbefestigung und ein Anbringen der Hinweisschilder in ausreichender Höhe nicht möglich ist, weil es dort keine Zwischenwände gibt, z.B.:

  • Produktionshallen
  • Lagerhallen
  • Außenflächen
Fl-Ständer Fl-Ständer
Feuerlöscher

Vermietung / Leasing von Feuerlöschern

Verleih von Feuerlöschern (Pulver, Schaum, Wasser, CO2) für Veranstaltungen, Events oder zur überbrückung von Bauarbeiten, für einen bestimmten Zeitraum z.B.:

Eine Firma möchte eine neue Halle bauen, benötigt aber die alte Halle zum Aufrechterhalten der Produktion. In der alten Halle müssen die Feuerlöscher aufgrund des Alters aber ersetzt werden und der Kunde weiß noch nicht wie viel und welche Feuerlöscher er für den Neubau benötigt. So würde er für die alte Halle Feuerlöscher kaufen, diese sind aber nicht für den Neubau nutzbar (z.B. ABC-Pulver und AB-Schaum)

Als Eventagentur plane ich Veranstaltungen, z.B. Ausstellungen, kleine Messen oder Ähnliches und benötige dafür die unterschiedlichsten Arten von Feuerlöschern, z.B. Im Winter ABC-Pulver-Feuerlöscher, da frostsicher, oder im Sommer eher AB-Schaum- / A-Wasser-Feuerlöscher oder eine Mischung weil ich auch noch Elektronik absichern muss (Server, Mischpult, etc.).

Wandhydranten – stets verlässlich

Meine Leistung für Sie: Wartung

Bereits im Gebäude installiert müssen Wandhydranten regelmäßigen Kontrollen unterzogen werden. Unter Berücksichtigung der Trinkwasserverordnung warte ich diese daher einmal im Jahr, inklusive dem Austausch von Ersatzteilen. Mit einem speziellen Prüfgerät werden dabei Einsatzbereitschaft, Fließdruck, Ruhedruck sowie Schlauch und Strahlrohr getestet.

Wandhydranten Wandhydranten Wandhydranten Wandhydranten
RWA RWA RWA

Rauch-Wärme-Abzugsanlagen (RWA) – sinnvoll investiert

Meine Leistung für Sie: Wartung, Instandsetzung, nach DIN 18232/2

Als vorbeugende Maßnahme für Gebäudebrände werden RWA bereits im Neubau mit eingeplant. Eine regelmäßige Instandhaltung ist nach den §§ 3 und 17 der Musterbauordnung (MBO) sowie den entsprechenden Landesbauordnungen (LBO) gesetzlich vorgeschrieben. Inklusive dem Austausch von Ersatzteilen prüfe ich Ihre Anlagen ebenfalls regelmäßig auf Betriebsbereitschaft und setze diese instand. Die Prüfung erfolgt über ein Handsteuergerät mit CO²-Hydraulik.

Schulungen

Vorbeugender Brandschutz ist generell eine sinnvolle Angelegenheit.

Alle Beschäftigten müssen regelmäßig (mindestens einmal jährlich) über die in ihrem Arbeitsbereich vorhandenen Brandgefahren und Brandschutzeinrichtungen (Feuerlöscheinrichtungen, Wandhydranten, Alarmierungseinrichtungen etc.) sowie das Verhalten im Gefahrenfall (Gebäuderäumung, Flucht- und Rettungswege, Sammelplatz) unterwiesen werden. Dazu bieten sich z. B. kontinuierliche Informationen und regelmäßige Informationsveranstaltungen im Rahmen der innerbetrieblichen Kommunikation an.
Neue Mitarbeiter sind im Rahmen der Erstunterweisung über die wichtigsten betrieblichen Brandschutzaspekte zu informieren.
Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.

Diese Unterweisungen sind geregelt in:
1) Arbeitsschutzgesetz: § 10 & § 12
2) Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention: BGV A1 §4 & §22
3) Brandbekämpfung im Kleinbetrieb: BGI 560 Abschnitt 12.7.3
4) Der Gebrauch von Feuerlöschern muss geübt werden: BGI 560 Abschnitt 12.9.6
5) Betriebssicherheitsverordnung §9 Punkt 2
6) Ausrüstung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern: BGR 133 Abschnitt 5
7) Arbeitsstätten-Richtlinie Feuerlöscheinrichtungen: ASR 13/6.2

Brandschutzhelfer (DGUV)

  • Als Brandschutzbeauftragter mit Prüfungsnachweis besitze ich die Berechtigung und Qualifikation Brandschutzhelfer (DGUV) auszubilden.
  • Die Lerninhalte entsprechen den Vorgaben der DGUV und beinhalten einen theoretischen und einen praktischen Teil.
  • Die Teilnehmer erhalten am Ende ein Zertifikat!
  • Der Zeitaufwand beträgt ca. 5 Stunden und beinhaltet den Punkt "Üben am brennenden Objekt".
  • Die Dauer der Schulung ist abhängig von der Teilnehmergröße

Handhabung von Feuerlöscheinrichtungen (Üben am brennenden Objekt)

Meine Schulungen setzen sich aus theoretischer Grundlagenvermittlung und einem anschließenden, praktischen Training zusammen. Besonders effektiv sind dabei die Übungen am eigenen Brandsimulator, durch den unterschiedliche Gefahrensituationen, wie beispielsweise Fettbrand oder Brand verursacht durch eine Spraydose, realistisch nachgestellt werden. Sie als Teilnehmer lernen dabei den richtigen Umgang mit dem Feuerlöscher und bauen Angstbarrieren für den Notfall ab. Der Simulator wird über Propangas betrieben und ist daher umweltfreundlich. Die Dauer der Schulung ist abhängig von der Teilnehmergröße.

Schulungen Schulungen Schulungen Schulungen Schulungen
Fluchtwege

Fluchtwege

Lt. DGUV-Regel 100-001, sind Flucht und Rettungspläne angebracht:

  • bei großer räumlicher Ausdehnung eines Betriebs
  • bei weitläufigen Produktionsstätten
  • in großen Bürogebäuden
  • in Gebäuden mit unübersichtlichen Gängen, Treppen und Verkehrswegen
  • in Unternehmen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen, wie Raffinerien, Betriebe der chemischen Industrie und Laboratorien
  • in Schulen und Kindertageseinrichtungen
  • wenn sich regelmäßig eine große Anzahl von Personen, Betriebsfremde oder Personen mit eingeschränkter Mobilität im Betrieb aufhalten, ) wie z.B. in Hotels, Krankenhäusern und Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten oder wenn Menschen mit geistigen Einschränkungen in separaten Wohneinheiten betreut werden)

  • In Kooperation mit einem Planungsbüro biete ich Ihnen das gesamte Spektrum von der zeitnahen Erstellung der Flucht-und Rettungswege-Pläne, entsprechend den aktuellen Vorgaben bis zu der Montage derselben an den dafür vorgesehenen Stellen.